seit ihrer Pensionierung ausbezahlte AHV-Rente vom Unterhaltsbeitrag in Abzug bringen kann. Das Obergericht erwog dazu, der Wortlaut der Scheidungskonvention sei klar. Eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs der Ehefrau nach ihrem Eintritt ins AHV-Alter sei darin nicht vorgesehen. Das Urteil des Obergerichts blieb unangefochten. 3. B.___ erhob am 20. September 2013 beim Amtsgericht Solothurn-Lebern gestützt auf Art. 85a des Gesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1) eine Klage auf Feststellung der Nichtschuld.