21 hiervor ist indexiert. Er basiert auf dem vom BIGA errechneten schweizerischen Landesindex der Konsumentenpreise zur Zeit der Rechtskraft des Ehescheidungsurteils (102.6 Punkte). […] 23. Ein allfälliger Eigenerwerb der Ehefrau über monatlich CHF 500.00 zuzüglich Index führt zu einer Reduktion des vom Ehemann zu bezahlenden Unterhaltsbeitrages um die Hälfte des CHF 500.00 zuzüglich Index übersteigenden Betrages. 24. Der Unterhaltsbeitrag des Ehemannes reduziert sich um die Höhe allfälliger Leistungen privater Vorsorgeinstitutionen und/oder öffentlicher Sozialversicherungen infolge Arbeitsunfähigkeit der Ehefrau.