nicht Autofahren und fingen mit 50 einen Wiedereinstieg an, es sei schleierhaft, warum es ausgerechnet der Ehefrau nicht gelingen soll, eine volle Erwerbstätigkeit zu finden, wer ernsthaft und ohne Vorbehalte im Raum Olten eine Stelle suche, der finde eine, auch mit 53, die Klägerin habe es einfacher als er, den halben Tag könne sie mit Schnäppchenjagd verbringen - beinhalten keine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil. Die Berufung ist bereits aus diesem Grund als unbegründet abzuweisen. 2.5 Ganz abgesehen davon ist festzuhalten, dass das Urteil der Amtsgerichtspräsidentin in materieller Hinsicht ohne Abstriche überzeugt.