Warum es ausgerechnet der Ehefrau nicht gelingen soll, eine volle Erwerbstätigkeit zu finden, sei schleierhaft. Wer ernsthaft und ohne Vorbehalte im Raum Olten eine Stelle suche, der finde eine, auch mit 53. Eine erste Teilzeitstelle als Abwartin habe sie ohne Not aufgegeben. Ausgehend vom heutigen Lohn könnte die Ehefrau bei 100% CHF 3‘700.00 verdienen und damit ihren Grundbedarf gut decken. Sollte ihr wider Erwarten nur eine Teilzeitstelle zugemutet werden, dann müsste ihm zum Grundbedarf ein Erwerbszuschlag aufgerechnet werden, da von ihm ja ein Doppelpensum – externe Arbeit und eigener Haushalt – erwartet werde.