Sollte die Ehefrau auf dem heutigen Arbeitsmarkt Mühe haben, wäre dies ausschliesslich ihrem Verschulden zuzuschreiben. Spätestens als der jüngere Sohn 2007 die Lehre begonnen habe, hätte sie sich um auswärtige Arbeit bemühen müssen. Eine volle Integration ins Erwerbsleben wäre ihr zumutbar gewesen. Niemand habe ihr das verboten. Es wäre der Ehefrau gut angestanden, nach Wegfall der Kindererziehung auch etwas zu verdienen. Allerspätestens nach der Eheschutzverhandlung vom 5. April 2012 hätte es ihr funken und klar werden müssen, dass sie nun energisch und konsequent Arbeit zu suchen habe. Erste Suchbemühungen seien allerdings erst im Januar 2013 nachgewiesen.