2.3 Der Berufungskläger rügt, es sei nicht haltbar, der Ehefrau nur einen derart geringen Ausbau der heutigen Tätigkeit zuzumuten. Die Ehefrau sei davon ausgegangen, keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen zu müssen. Sie habe während der Ehe kein Salär erzielen müssen, sei jetzt 53 Jahre alt, habe nur eine Anlehre gemacht und sei gesundheitlich angeschlagen. Dieser Ansatz sei schon ethisch grundfalsch. Die 1-1-0-0-Biografie (20 Jahre Aufwachsen und Ausbildung, 20 Jahre Haushalt, 40 Jahre Rente) sei unfair und unerträglich, wenn auf der anderen Seite vom Ehemann ein 1-2-0-Leben erwartet werde (20 Jahre Aufwachsen und Ausbildung, 40 Jahre Arbeit, 20 Jahre Rente).