Die restlichen Stunden ihres 40%-Pensums arbeite sie als Springerin im Tankstellenladen. Es sei ihr grundsätzlich möglich, bei anderen Tankstellen zusätzlich fixe Schichten zu übernehmen oder auch als Springerin Einsätze zu leisten. Sie könne auch einen für ein anderes Kassensystem erforderlichen Kurs absolvieren. Durch ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sei sie nicht in der Leistung von Springereinsätzen eingeschränkt. Ein Ausbau der beruflichen Tätigkeit sei der Ehefrau damit zumutbar. Wie sich allerdings gezeigt habe, sei es nicht realistisch, dass sie eine geeignetere Stelle finde, bei welcher sie in einem höheren respektive vollen Pensum arbeiten könnte.