Das damalige Jahreseinkommen habe daher total CHF 8‘934.00 betragen. 2.3 Die Rüge erfolgt zu Recht. Es ist aber nicht klar, was die Berufungsklägerin daraus ableiten will, ergänzt sie doch selber, es sei unbestritten, dass sie während der Ehe nicht gespart hätten. Im Weitern ist auch nicht ersichtlich, was die Vorderrichterin mit ihrer Feststellung, das damalige Jahreseinkommen von CHF 59‘881.00 habe dem zuletzt gelebten Standard entsprochen, sagen will, jedenfalls wird auf diesen Betrag im Urteil nicht mehr weiter Bezug genommen.