Die Unterhaltsbeiträge (UB) basieren auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von Januar 2016 von 99.6 Punkten auf der Basis Dezember 2015 = 100 Punkte. Sie werden jeweils per 1. Januar jeden Jahres proportional dem Indexstand im vorausgegangenen November erhöht, erstmals per Januar 2018. Es ist dabei auf ganze Franken auf- oder abzurunden. Die neuen Unterhaltsbeiträge berechnen sich wie folgt: Neuer UB = ursprünglicher UB x neuer Index ursprünglicher Index Für den Fall, dass das Einkommen des Pflichtigen sich nicht in einem der Indexierung entsprechenden Umfang erhöht hat, erfolgt die Anpassung lediglich im Verhältnis der effektiven Lohnerhöhung.