Nach durchgeführtem Rechtsschriftenwechsel und Eingang des Verlaufsberichts über die Kindesschutzmassnahmen wurden die Parteien zur Hauptverhandlung vom 25. Februar 2016 vorgeladen, an der eine Parteibefragung stattfand. Daraufhin erliess die Amtsgerichtspräsidentin folgendes Urteil (es werden lediglich die hier interessierenden Ziffern wiedergegeben): 1. Die am [...] 2004 vor Zivilstandsamt [...]geschlossene Ehe wird auf Antrag beider Parteien geschieden. 2. Die elterliche Sorge über die Kinder C.___, geb. [...] 2002, D.___, geb. [...] 2003 und E.___, geb. [...] 2005 wird beiden Ehegatten gemeinsam belassen. Die elterliche Obhut über die Kinder C.___, D.___