123 ZPO). 5. Die Parteikosten des Berufungsverfahrens werden wettgeschlagen. Die Entschädigungen der unentgeltlichen Rechtsbeistände der Parteien werden wie folgt festgesetzt: - Rechtsanwältin Nicole Allemann: CHF 2‘344.90; - Rechtsanwalt Urs Tschaggelar: CHF 1‘500.00. Die Entschädigungen sind vom Staat zu bezahlen. Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren, sowie der Nachzahlungsanspruch von Rechtsanwältin Nicole Allemann im Umfang von CHF 617.75, sobald A.___ und/oder B.___ zur Nachzahlung in der Lage sind (Art. 123 ZPO). Rechtsmittel: Der Streitwert übersteigt CHF 30‘000.00.