Weiter führte er jedoch aus: «Unter den aktuellen Umständen kann damit gerechnet werden, dass eine etwa 50 %ige Arbeitsfähigkeit besteht. In der Vergangenheit wurde der Explorand ab Mai 2012 voll arbeitsunfähig eingestuft. Es wurden danach die beruflichen Massnahmen durchgeführt, wo anlässlich einer interdisziplinären Besprechung am 24.4.2014 festgestellt wurde, dass eine 50 %ige Arbeitsfähigkeit zu erreichen sei. Es muss deshalb angenommen werden, dass diese Arbeitsfähigkeit ab diesem Datum gilt» (Urk. 38, S. 7 f.).