Es sei nach wie vor zu 100 % arbeitsunfähig. Auch nach dem vorübergehenden Umzug zu seiner neuen Partnerin in die […] habe er sich bei Frau [...], Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, einer Therapie unterzogen. Der von der IV-Stelle beauftragte Facharzt habe in seinem Gutachten vom 10. April 2015 als Diagnose eine rezidivierende depressive Störung, gemischte akzentuierte Persönlichkeitszüge und eine leichte Intelligenzminderung festgehalten. Er habe geringe Ressourcen, insbesondere in intellektueller Hinsicht und es bestünden Schwierigkeiten bei der Bewältigung von Problemen im Alltag. Aktuell sei von einer 50 %igen Arbeitsfähigkeit auszugehen.