Auch habe er sich nicht einmal um eine Stelle in einem 50 % Pensum bemüht, obschon bereits im April 2014 eine 50 %ige Arbeitsfähigkeit bestanden habe. Aus diesem Grund sei die nach Auslaufen der Krankentaggeldversicherung eingetretene Einkommenseinbusse als selbstverschuldet zu betrachten. Insgesamt resultiere bei einem Bedarf des Klägers von CHF 2‘950.00 ein Überschuss von CHF 1‘220.00. Verteilt auf drei Kinder ergebe dies CHF 405.00. Ab 1. Januar 2016 sei der Überschuss auf vier Kinder aufzuteilen, was einem Unterhaltsbeitrag von noch CHF 305.00 entspreche.