Es sei dem Kläger jedoch ein hypothetisches Einkommen von CHF 4‘170.00 pro Monat anzurechnen. Er habe sich nämlich zu wenig bemüht, sich wieder in die Arbeitswelt zu integrieren. Insbesondere hätte er sich bemühen müssen, seine psychischen Probleme in den Griff zu bekommen, da dadurch eine höhere Arbeitsfähigkeit hätte erreicht werden können. Die Therapie, welche zu einer Verbesserung seines Zustandes geführt hatte, habe er freiwillig abgebrochen. Auch habe er sich nicht einmal um eine Stelle in einem 50 % Pensum bemüht, obschon bereits im April 2014 eine 50 %ige Arbeitsfähigkeit bestanden habe.