__ Berufung gegen das Urteil. Er beantragt, Ziffer 1 aufzuheben und festzustellen, dass er für B.___ rückwirkend ab Februar 2014 einen reduzierten Unterhaltsbeitrag von maximal CHF 303.00 und ab 1. Mai 2014 keinen Unterhalt mehr schulde. Weiter sei auch Ziffer 3 aufzuheben und es seien die Gerichtskosten den Parteien entsprechend dem Ausgang des Verfahrens zu auferlegen. Die Berufungsbeklagte beantragt, die Berufung abzuweisen. Beide Parteien stellen zudem das Begehren um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. 4. Über die Berufung kann in Anwendung von Art. 316 Abs. 1