2. Jede Partei trägt die ihr entstandenen Kosten. Zufolge unentgeltlicher Rechtspflege beider Parteien hat der Staat Rechtsanwältin Nicole Allemann eine Entschädigung von CHF 5‘342.65 (25.58 Stunden à CHF 180.00, total CHF 4‘604.40, Auslagen CHF 342.50, 8% MWST CHF 395.75) zu bezahlen und Rechtsanwalt Urs Tschaggelar eine Entschädigung von CHF 4‘006.35 (19.75 Stunden à CHF 180.00, total CHF 3‘555.00, Auslagen CHF 154.60, 8% MWST CHF 296.75). Vorbehalten bleibt der Rückforderungsanspruch des Staates während 10 Jahren, sobald die Parteien zur Nachzahlung in der Lage sind.