Die Berufung wird abgewiesen. 2. Die A.___ AG hat die Kosten des obergerichtlichen Verfahrens von CHF 3‘000.00 zu bezahlen. 3. Die A.___ AG hat B.___ für das obergerichtliche Verfahren eine Parteientschädigung von CHF 1‘362.95 zu bezahlen. Rechtsmittel: Der Streitwert liegt unter CHF 30‘000.00. Sofern sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, kann gegen diesen Entscheid innert 30 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.