Anlässlich der Parteibefragung habe der Schuldner festgehalten, dass er zu den besagten Überweisungen nichts sagen könne und dass die Überweisungen durch seine Ehefrau vorgenommen worden seien. Bezeichnenderweise seien keinerlei Unterlagen zu den «Empfängerkonten» der Ehegattin aufgelegt worden und diese würden auch aus der Steuererklärung nicht hervorgehen. Zudem sei die scheinbar mit den ehelichen Finanzen betraute Ehegattin nicht zur Zeugeneinvernahme erschienen und der Verhandlung kurzfristig ferngeblieben.