Diese Einrede des mangelnden neuen Vermögens wurde am 8. Juli 2014 von der Amtsgerichtspräsidentin von Olten-Gösgen abgewiesen und die pfändbare Einkommensquote auf CHF 247.00 pro Monat festgelegt. 2. Am 23. Juli 2014 reichte der Schuldner beim Richteramt Olten-Gösgen Klage ein und beantragte, es sei der Rechtsvorschlag mangelnden neuen Vermögens zu bewilligen und festzustellen, dass er nicht zu neuem Vermögen gekommen ist, u.K.u.E.F. 3.1 Die Gläubigerin stellte zunächst einen Antrag auf Sicherstellung ihrer Parteikosten.