In der diesem Schreiben beigelegten Empfangsbestätigung wurden die Mitarbeiter zudem aufgefordert, anzukreuzen, wenn sie bereits per 1. Januar 2014 ins neue System überzutreten wünschen (alles gemäss Beilage 15 zur Klageantwort). Die Berufungsbeklagte bestätigte den Empfang des Informationsschreibens am 19. November 2013, wobei sie den 1. März 2014 als gewünschtes Übertrittsdatum ankreuzte (Beilage 17 zur Klageantwort). 2.