«Das neue System für den variablen Leistungslohn gilt nur wenn die Firma Gewinn macht. Bei Verlust behält sich die Geschäftsleitung vor den variablen Leistungslohn individuell fest zu legen.» Das Schreiben zur Mitarbeiterinformation, das den Mitarbeitern nach der Informationsveranstaltung übergeben wurde, hält zudem fest, dass den Mitarbeitern die Präsentation nochmals per Mail zugestellt wird. In der diesem Schreiben beigelegten Empfangsbestätigung wurden die Mitarbeiter zudem aufgefordert, anzukreuzen, wenn sie bereits per 1. Januar 2014 ins neue System überzutreten wünschen (alles gemäss Beilage 15 zur Klageantwort).