Gemäss Ziffer 2.9 kann der direkte Vorgesetzte bei der Geschäftsleitung in begründeten Ausnahmefällen eine Herabsetzung oder die Streichung des variablen Leistungslohnes beantragen, wobei diese Massnahme eine schriftliche Stellungnahme erfordert. 1.4 Die Mitarbeiter wurden bereits am 6. November 2013 über das neue Modell «Variabler Leistungslohn» informiert (Beilage 15 zur Klageantwort). Nach dem vierten Blatt der an der Mitarbeiter-Informationsveranstaltung gezeigten Präsentation (Beilage 16 zur Klageantwort) findet sich unter der Überschrift «Wesentliche Änderungen» folgendes: «Das neue System für den variablen Leistungslohn gilt nur wenn die Firma Gewinn macht.