Bei unterjährigem Austritt erfolgt nach Ziffer 3.2 Absätze 1 und 2 die Auszahlung des variablen Leistungslohnes pro rata temporis, abhängig vom Erfüllungsgrad der persönlichen Ziele, währenddem der kollektive Erfolgsanteil […] entfällt. Dementsprechend wird vorliegend nur der individuelle Leistungsanteil geltend gemacht. Gemäss Ziffer 2.9 kann der direkte Vorgesetzte bei der Geschäftsleitung in begründeten Ausnahmefällen eine Herabsetzung oder die Streichung des variablen Leistungslohnes beantragen, wobei diese Massnahme eine schriftliche Stellungnahme erfordert.