Am 26. Januar 2016 fällte die Amtsgerichtsstatthalterin folgendes Urteil: 1. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von CHF 3‘305.00 (brutto) nebst Zins zu 5% seit 01.06.2014 zu bezahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Beklagte hat der Klägerin, vertreten durch Rechtsanwältin Krista Rüst, [Ort], eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 1‘026.00 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. 3. Die Klägerin hat der Beklagten, vertreten durch Rechtsanwalt Niklaus Gadient, [Ort], eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 2‘892.10 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen. 4. Es werden keine Kosten erhoben.