I. 1. B.___ (im Folgenden die Klägerin) erhob am 17. September 2015 beim Richteramt Thal-Gäu eine Klage aus Arbeitsrecht gegen die A.___ AG (im Folgenden die Beklagte). Mit ihrer Klage machte sie Pauschalspesen von CHF 11‘000.00 nebst Zins zu 5% seit 1. Juni 2014 sowie variablen Lohn für die Zeit von 1. März 2014 bis 31. Mai 2014 von CHF 3‘305.00 brutto nebst Zins zu 5% seit 1. Juni 2016 geltend. 2. Die Beklagte beantragte in ihrer Klageantwort vom 16. Oktober 2015, die Klage sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, u.K.u.E.F. 3. Am 26. Januar 2016 fällte die Amtsgerichtsstatthalterin folgendes Urteil: 1.