Die Berufungsbeklagte reicht eine Kostennote ein mit einem Aufwand von über 24 Stunden. Die erscheint angesichts der Tatsache, dass die Berufungsbeklagte bereits im Verfahren vor der Vorinstanz einen Aufwand von 21,85 Stunden (ohne Hauptverhandlung) geltend gemacht hat und im dortigen Verfahren bereits sämtliche im Berufungsverfahren wiederholten Argumente erörtert hat, überrissen. Für die Abfassung der Berufungsantwort erscheinen 15 Stunden angemessen. Die Spesen von CHF 270.50 sind nicht ausgewiesen und auch nicht nachvollziehbar. CHF 100.00 werden zugestanden. Dies ergibt zusammen mit der Mehrwertsteuer einen Betrag von total CHF 4‘644.00. Demnach wird erkannt: 1.