Wenn Sie nun der Meinung sind, dass Ihr zu verantwortendes katastrophales Resultat nach all dem Besprochenen und Geschehenen trotzdem vertraglich die Auslösung des Bonus garantiert, bitte ich Sie mir unverzüglich und schriftlich mitzuteilen, dass Sie die Auszahlung fordern. Gehen Sie davon aus, dass ich unsere Vereinbarung gut gelesen und geprüft habe. Eine Schonfrist in Ihrem Sinne, dass Sie für das Resultat Ihrer Handlungen keine Verantwortung zu übernehmen haben, vereinbarten wir nie. Bei dem durch Ihre Fehlleistungen entstandenen Schaden erwarte ich einen freiwilligen Bonus-Verzicht. Auf weitere Auslegungskonstruktionen sollten wir klugerweise verzichten» (Urkunde 15 der Beklagten).