341 OR sei auch auf Boni mit Lohncharakter für bereits geleistete Arbeit anwendbar (vgl. Wolfgang Portmann / Roger Rudolph, in: Basler Kommentar, Obligationenrecht I, 6. Auflage 2015, Art. 341 OR N 4., mit weiteren Hinweisen). Das Bundesgericht hat die Frage in einem neueren Entscheid offen gelassen, gleichzeitig aber betont, es sei «grosse Zurückhaltung gegenüber der Bejahung eines Verzichts auf arbeitsrechtliche Ansprüche geboten» (Urteil des Bundesgerichts 4A_187/2015, 4A_199/2015 beide vom 29. September 2015, E. 6.2.2.2). Die Frage muss auch im vorliegenden Fall nicht abschliessend beantwortet werden.