Daran vermag auch nichts zu ändern, dass dem Kläger für das Jahr 2010 ebenfalls nicht der gemäss Vertrag vorgesehene Bonus von CHF 23‘333.00, sondern nur ein reduzierter Betrag ausbezahlt wurde. Seine Begründung, er habe auf den Betrag von CHF 2‘333.00 verzichtet, weil er relativ geringfügig war und er das Verhältnis zum Verwaltungsratspräsidenten nicht bereits zu Beginn seines Arbeitsverhältnisses trüben wollte, ist durchaus plausibel. 4.4