Das Total von CHF 290‘000.00 entspricht in etwa dem Gehalt inkl. Jahresendzulage und Bonus gemäss dem Arbeitsvertrag bei der Beklagten (13 x 19‘000.00 + 40‘000.00 = 287‘000.00). Die Entstehungsgeschichte des Arbeitsvertrages deutet somit in die gleiche Richtung wie dessen Wortlaut, wonach der Bonus für die Jahre 2010 und 2011 voraussetzungslos geschuldet ist. Dass bei der Beklagten ein höheres Fixum aber ein geringerer Bonus vereinbart wurde, ist unerheblich; massgebend ist das Total der Beträge. Wenn das Amtsgericht bei seiner Vergleichsrechnung zusätzlich noch einen Betrag von CHF 30‘000.00 für eine erweiterte berufliche Vorsorge aufrechnet, vermischt es Äpfel mit Birnen.