Der Kläger hatte bei der Vorinstanz das zu seiner Person angefertigte Personalienblatt dieser Firma eingereicht (klägerische Urkunde 4). In Bezug auf das Salär bei seiner damaligen Arbeitgeberin, der C.___ AG, enthält das Blatt folgende Bemerkung: «CHF 220‘000 plus Bonus bis 70‘000 = 290‘000, plus Geschäftsauto. Grundsätzlich verhandelbar, aber da kein Druck zu wechseln auch nicht sehr bereit hier grosse Abstriche zu machen». Das Total von CHF 290‘000.00 entspricht in etwa dem Gehalt inkl. Jahresendzulage und Bonus gemäss dem Arbeitsvertrag bei der Beklagten (13 x 19‘000.00 + 40‘000.00 = 287‘000.00).