Im Gegensatz zur Behauptung des Berufungsklägers habe dieser ohne Bonus wesentlich mehr verdient als bei seiner vorherigen Arbeitgeberin. Der seinerzeitige Fixlohn von CHF 220‘000.00 liege deutlich unter dem, was die Parteien im vorliegenden Fall vereinbart hätten. Dass dem Kläger bei seinem Austritt am 31. Juli 2013 eine Per-Saldo-Erklärung unterbreitet worden sei, entspreche einem routine- und standardmässigen Verhalten bei derartigen Firmenaustritten und habe überhaupt nichts damit zu tun, dass sie sich dadurch irgendeiner angeblichen Schuldpflicht hätte entledigen wollen.