Er sei sich diesem Ungenügen auch bewusst gewesen und habe dies beispielsweise in seiner E-Mail vom 2. März 2012 an den Verwaltungsratspräsidenten auch ausdrücklich bestätigt. Im Wissen um dieses Ungenügen, seine Fehlleistungen und um das Nichterreichen der vorgegebenen Budgetziele habe er bei der Jahresabschlussgestaltung per 2011 den Betrag von CHF 40‘000.00 nicht aufgerechnet. Diese Nicht-Aufrechnung sei – falls seiner Argumentation betreffend angeblich bedingungsloser Bonusschuld gefolgt würde – als Verzicht zu qualifizieren und auf diesem Verzicht sei er zu behaften.