In gleicher Weise habe er diesen Betrag auch anfangs 2012 in der Jahresrechnung 2011 nicht aufgeführt, und dies, nachdem er wiederholte Male sowohl vom Finanzchef als auch vom zuständigen Vertreter der Revisionsstelle nach der Vollständigkeit aller Kostenpositionen befragt worden sei. Auch nach Erhalt der Lohnabrechnung per März 2012 und des Lohnausweises per 2011, wo der Betrag von CHF 40‘000.00 nirgends ausgewiesen gewesen sei, habe er nicht reklamiert. Dasselbe gelte bei der Unterzeichnung der Bonusregelung per 2012 am 31. Januar 2013.