Bei den für seine eigenen Lohnkosten zu budgetierenden Aufwendungen habe er für das Jahr 2011 den eingeklagten Betrag von CHF 40'000.00 nirgends aufgerechnet. Er sei damit absolut korrekt vorgegangen, weil er ja genau gewusst habe, dass ihm auch per 2011 kein bedingungsloser Anspruch auf irgendeinen Bonus zustand. In gleicher Weise habe er diesen Betrag auch anfangs 2012 in der Jahresrechnung 2011 nicht aufgeführt, und dies, nachdem er wiederholte Male sowohl vom Finanzchef als auch vom zuständigen Vertreter der Revisionsstelle nach der Vollständigkeit aller Kostenpositionen befragt worden sei.