So sei schon allein aus der Verwendung des Begriffs «Bonus» ersichtlich, dass es sich dabei eben nicht um ein Gehalt handle, sondern um eine freiwillige, variable Zusatzentschädigung, welche begriffsinhärent abhängig sei von einem Ergebnis, Erfolg und / oder einer Leistung. Aus genau diesem Grund sei der Bonus nicht unter dem Titel «Gehalt», sondern unter einem eigenen Titel «Jahresendzulage / Bonus» geregelt worden. Wäre auch der Bonus per 2010 und per 2011 nicht an die Leistungs- respektive Erfolgsbedingung geknüpft gewesen, wären diese Geldbeträge unter dem Titel «Gehalt» aufgeführt worden.