Das erst am 31. Januar 2013 für die Jahre ab 2012 verabschiedete Bonusreglement könne nicht zur Beurteilung der arbeitsvertraglichen Bonusregelung für die Jahre 2010 und 2011 herangezogen werden. Dies erst recht nicht angesichts des eindeutigen Wortlauts von Ziffer 7 des Arbeitsvertrages. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses am 22. September 2009 sei völlig unklar gewesen, wie die ab 2012 anzuwendende Bonusregelung ausgestaltet sein würde. Den Parteien sei denn auch klar gewesen, dass in den Jahren 2010 und 2011 ein fixer Bonus ohne jegliche Voraussetzung geschuldet gewesen sei.