Die Frage der Vorinstanz, weshalb die Parteien den Bonusanspruch nicht unter derselben Ziffer und derselben Bezeichnung wie Lohn behandelt hätten, greife ins Leere. Unter Ziffer 7 sei ja nicht nur der Bonus, sondern auch der 13. Monatslohn, bei welchem es sich um einen unbedingten Lohnanspruch handle, geregelt. Die Parteien hätten eine längerfristige Zusammenarbeit geplant, was der Arbeitsvertrag abgebildet habe. Während ihm in den Jahren 2010 und 2011 ein fixer Bonus zugesichert worden sei, sollte der Bonus ab 2012 – bei noch zu definierenden Bedingungen – leistungsabhängig ausgestaltet werden.