Der Begriff des Bonus habe im Schweizerischen Recht keinen klaren juristischen Aussagewert. Der für das Jahr 2011 auf CHF 40‘000.00 bezifferte Bonus sei unabhängig von einem Geschäftsergebnis, unabhängig von Umsatzzahlen, unabhängig von der persönlichen Leistung, unabhängig von jedwelchem Ermessen der Beklagten festgesetzt worden. Ebenso deutlich ergebe sich aus dem nachfolgenden Satz «Spätestens bis 31.12.2011 wird die Bonusregelung zwischen den Parteien neu definiert», dass für 2010 und 2011 eben eine fixe Summe vergütet werden sollte, um ihm Planungssicherheit für die ersten etwa eineinhalb Jahre zu gewähren.