Ohne fixe Zusicherung des Bonus hätte das Jahressalär mit CHF 247‘000.00 nicht seinen Gehaltsvorstellungen entsprochen. Bereits die Entstehungsgeschichte des Arbeitsvertrages erhelle somit, dass die Parteien für die Jahre 2010 und 2011 von einem bedingungslosen Bonusanspruch auf einen fixen Betrag ausgegangen seien. Der einfache und klare Wortlaut des Arbeitsvertrages beziehungsweise die Angabe eines fixen Betrages und das Fehlen jeglichen Hinweises auf weitere Voraussetzungen biete keinen Raum für das Hinzuziehen weiterer Auslegungshilfen.