Anlässlich der Parteibefragung habe er zu Protokoll gegeben, dass er bei der Beklagten einen gleich hohen Lohn habe beziehen wollen wie bei der C.___ AG. Allfällige zusätzlich bezahlte Vorsorgegelder, über welche er ohnehin erst im Pensionsalter verfügen könne, gehörten nicht zu diesem Lohn. Daher sei aufgrund des Arbeitsvertrages von einer jährlichen finanziellen Sicherheit von CHF 287‘000.00 für das Jahr 2011 auszugehen. Dieses Jahresgehalt habe in etwa seiner Gehaltsvorstellung entsprochen. Ohne fixe Zusicherung des Bonus hätte das Jahressalär mit CHF 247‘000.00 nicht seinen Gehaltsvorstellungen entsprochen.