Der Kläger habe die Auszahlung des Bonus 2011 nach der Abschlussbesprechung zwar nachgefordert, was der Verwaltungsratspräsident aber unmissverständlich abgewiesen habe. Trotz der Aufforderung, sich umgehend zu melden, falls er dennoch auf dem Bonus bestehe, habe sich der Kläger in der Folge nicht mehr vernehmen lassen. Er habe die aus seiner Sicht noch offene Bonusfrage auch später weder bei Erhalt des Lohnausweises pro 2011, noch bei der Abschlussbesprechung mit der Revisionsstelle über die Jahresrechnung 2011 noch bei der Erstellung des Bonusreglementes 2012 noch beim Austrittsgespräch thematisiert.