Aufgrund des Wortlauts und der Systematik dränge sich der Schluss auf, dass der Bonus nicht gleich der Jahresendzulage voraussetzungslos geschuldet gewesen sei. Die Parteien hätten mit Bonusreglement vom 31. Januar 2013 für die Jahre ab 2012 den Bonus vom Erreichen der Budgetvorgabe abhängig gemacht. Es entspreche denn auch Sinn und Zweck einer Bonusregelung, den Bonusanspruch von einer guten Leistung abhängig zu machen. Aus Sinn und Zweck der Regelung lasse sich somit ableiten, dass die Parteien bereits in den Jahren vor Erlass des Bonusreglements implizit von einem leistungsabhängigen Bonus ausgegangen seien.