Betriebswirtschaftlich werde der Begriff «Bonus» als Vergütungsanteil bezeichnet, der auf einer kurzfristigen Bemessungsperiode basiere, leistungsabhängig ausgestaltet sei, neben einem festen Grundsalär gewährt werde und in der Höhe vom Erreichen kurzfristiger, operativer Zielsetzungen abhängig sei, welche auf einer vorgängigen Vereinbarung im Sinne der Führung durch Zielvereinbarung beruhe. Für die Regelung des Bonus und des Lohnes seien im Arbeitsvertrag unterschiedliche Ziffern gewählt worden. Sodann habe man bei den Zahlungen per Jahresende zwischen 13. Monatslohn und Bonus unterschieden. Diese seien in unterschiedlichen Absätzen geregelt worden.