Im Arbeitsvertrag vom 22. September 2009 hätten die Parteien vereinbart, dass die Beklagte für den Kläger zusätzlich zur beruflichen Vorsorge einen Vorsorgeplan ausarbeite und gestützt darauf jährlich Beiträge von maximal CHF 30‘000.00 bezahle. Mit dem vereinbarten Monatslohn von CHF 19‘000.00 für das Jahr 2011, der Jahresendzulage von CHF 19‘000.00 sowie der zusätzlichen beruflichen Vorsorge von jährlich maximal CHF 30‘000.00 habe der Kläger somit eine jährliche finanzielle Sicherheit von CHF 277‘000.00 erhalten. Werde noch CHF 40‘000.00 Bonus hinzugerechnet, ergäbe dies einen Betrag von CHF 317‘000.00.