Aus den Akten gehe einzig hervor, dass der Kläger bei der C.___ AG, seiner vorherigen Arbeitgeberin, jährlich zwischen CHF 220‘000.00 bis 290‘000.00 inklusive Bonus verdient habe. Der Kläger habe in der Parteibefragung vorgebracht, dass der Lohn bei der Beklagten in einen Festlohnanteil und einen Bonus unterteilt worden sei, damit er in den ersten Jahren bei der Beklagten eine finanzielle Sicherheit habe und auf denselben Lohn komme, wie bei der vorherigen Arbeitgeberin.