_ AG sei zu verpflichten, ihm den Bonus für das Jahr 2011, das heisst den Betrag von CHF 40‘000.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. August 2013 zu bezahlen und auf dem Betrag von CHF 40‘000.00 die gesetzlichen und vertraglichen Sozialversicherungsabgaben zu entrichten. Der Schlichtungsversuch blieb erfolglos, weshalb dem Kläger die Klagebewilligung ausgestellt wurde. Innerhalb der dafür vorgesehenen Frist klagte A.___ beim Richteramt Olten-Gösgen gegen die B.___ AG mit dem gleichen Rechtsbegehren wie vor der Schlichtungsbehörde.