… 7. Jahresendzulage / Bonus Die Jahresendzulage (13. Monatslohn) beträgt 1/12 des jährlichen Lohnes ohne Zulagen und wird mit dem Dezemberlohn überwiesen. Bonusregelung: 2010: CHF 23‘333.00 2011: CHF 40‘000.00 Spätestens bis 31.12.2011 wird die Bonusregelung zwischen den Parteien neu definiert. Mit Schlichtungsgesuch vom 17. Januar 2014 beantragte A.___, die B.___ AG sei zu verpflichten, ihm den Bonus für das Jahr 2011, das heisst den Betrag von CHF 40‘000.00 nebst Zins zu 5 % seit 1. August 2013 zu bezahlen und auf dem Betrag von CHF 40‘000.00 die gesetzlichen und vertraglichen Sozialversicherungsabgaben zu entrichten.