I. 1. A.___ war vom 1. Juni 2010 bis 31. Juli 2013 bei der B.___ AG, als Geschäftsführer angestellt. Der Arbeitsvertrag vom 22. September 2009 enthielt unter anderem folgende Bestimmungen: 6. Gehalt Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttosalär von CHF 18‘000.00 im Jahre 2010 und CHF 19‘000.00 im Jahre 2011 sowie eine Spesenpauschale von CHF 1‘000.00 pro Monat zur Deckung von Kleinspesen (unter CHF 50.00) und Repräsentationskosten. Pro-rata-temporis-Salärzahlungen werden auf der Basis von 45 Stunden pro Monat berechnet. Die monatliche Kinderzulage richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. … 7. Jahresendzulage /